WEG Verwaltung

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentums­anlage steht allen Wohnungs- und Teileigentümern gemeinsam zu.
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Transparente und verantwortungsvolle Verwaltung

Kundenorientierung, regelmäßige Präsenz in den Wohnanlagen und persönlicher Kontakt sind uns besonders wichtig. Hervorragend gepflegte Objekte mit besten Aussichten auf Wertsteigerung sind uns für Sie wichtig.

Leistung WEG Verwaltung auf einen Blick 

Eigentümer­versammlung

1. Vorbereitung und Durchführung

2. Führen einer Beschlußsammlung

3. Ausführung der in der
 Eigentümerversammlung gefaßten Beschlüsse

Wirtschaftsplan

Wir erstellen einen Wirtschaftsplan und legen es den Wohnungseigentümern zur Beschlußfassung vor

Jahresabrechnung

Jährliche Erstellung, zeitnah, genau und mit Einsichtnahme in alle Abrechnungsunterlagen.

Geldverwaltung

Gemeinschaftliche Gelder werden auf einem gemeinschaft Treuhand- und Rücklagenkonto verwaltet. Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlungen u. Mahnung Säumiger.

Objektbetreuung

Begehungen, Angebotseinholung, Auftragsvergabe, Wartungsverträge und Beauftragung von Fachfirmen.

Hausordnung

Einhaltung und Durchsetzung und eine nach Ihren Wünschen zugeschnittene Hausordnung

Beratung

Für Ihre Fragen nehmen wir uns Zeit.

Allgemeine Verwaltung

Wir kümmern uns, ob Schriftverkehr, Verträge, Versicherungsschäden und Gewährleistung.

Detaillierte Auflistung unserer Leistungen als WEG Verwalter

1. Eigentümerversammlung

  • Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung (bei Bedarf werden zusätzliche außerordentliche Eigentümerversammlungen auf Kosten des/der Eigentümer einberufen) 
  • Über die Eigentümerversammlung wird eine Niederschrift gefertigt und an die Eigentümer versendet.
  • Führen einer Beschlusssammlung über die in den Eigentümerversammlungen gefassten Beschlüsse
  • Ausführung der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse

2. Wirtschaftsplan

  • Für jedes Wirtschaftsjahr und das darauffolgende wird ein Wirtschaftsplan erstellt und den Wohnungseigentümern zur Beschlussfassung vorgelegt.

3. Jahresabrechnung

  • Erstellen der jährlichen Abrechnung mit den Eigentümern deren gewählten Vertretern
  • Gewährung der Einsichtnahme in sämtliche Abrechnungsunterlagen

4. Geldverwaltung

  • Die gemeinschaftlichen Gelder werden auf einem für die Eigentümergemeinschaft einzurichtenden Treuhand- und Instandhaltungsrücklagenkonto verwaltet.
  • Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlungen und Mahnung Säumiger.

5. Objektbetreuung

  • Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage durchführen.
  • Angebotseinholung für alle notwendigen Renovierungsarbeiten, Auftragsvergabe nach Abstimmung mit dem Hauseigentümer.
  • Abschluss von Wartungsverträgen nach Absprache mit dem Eigentümer.
  • Beauftragung von Fachfirmen für die Reinigung des Treppenhauses und Pflege der Außenanlagen.

6. Hausordnung

  • Die Verwaltung sorgt für die Einhaltung und Durchsetzung der Hausordnung. Soweit erforderlich erstellt die Verwaltung eine auf die Wohnanlage zugeschnittene Hausordnung.

7. Beratung

  • Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft in allen mit dem Haus-und Grundeigentum zusammenhängenden Fragen, die eine ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnanlage sicherstellen.

8. Allgemeine Verwaltung

  • Die Verwaltung führt sämtlichen im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit erforderlichen Schriftverkehr mit Mietern, Behörden, Handwerkern und Dritten.
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Lernen Sie uns kennen

Wir sind Karsta Seidel und Bianca Scharmga, zwei engagierte Frauen, in der Immobilien­verwaltung und der Immobilien­vermarktung, die sich zum Ziel gesetzt haben, Ihnen Zeit zu schenken. Wir kümmern uns um alle Anliegen von Ihren Hauseigentum ob groß, ob klein, ob privat oder gewerblich. Mit Herzlichkeit und Freude stehen wir Ihnen zur Seite.
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